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   LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16   

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https://dejure.org/2016,43258
LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16 (https://dejure.org/2016,43258)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.11.2016 - L 15 RF 31/16 (https://dejure.org/2016,43258)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. November 2016 - L 15 RF 31/16 (https://dejure.org/2016,43258)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung nach dem JVEG wegen der Teilnahme an einem Gerichtstermin; Kostenerstattung für Taxibenutzung; Keine PKH für Verfahren nach dem JVEG; Vertrauenstatbestand

  • rewis.io

    Kostenfreiheit des Verfahrens nach JVEG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung nach dem JVEG wegen der Teilnahme an einem Gerichtstermin; Kostenerstattung für Taxibenutzung; Keine PKH für Verfahren nach dem JVEG ; Vertrauenstatbestand

  • rechtsportal.de

    JVEG § 4 ; JVEG § 7 Abs. 1 ; JVEG § 5 Abs. 3
    Entschädigung nach dem JVEG wegen der Teilnahme an einem Gerichtstermin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • LSG Bayern, 09.08.2016 - L 15 SF 160/16

    Keine PKH für das Verfahren einer Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß GKG

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16
    Diese Entscheidung hat sich der Senat mit Beschluss vom 09.08.2016, Az.: L 15 SF 160/16 E, für den Fall einer Erinnerung nach § 66 GKG angeschlossen.

    Zudem sind im Antragsverfahren nach dem JVEG typischerweise keine weitergehenden sachlichen Ermittlungen durchzuführen, zu denen sich ein Antragsteller nur mit rechtskundiger Unterstützung effektiv äußern könnte (vgl. zum Fall einer Erinnerung gemäß § 66 GKG: Beschluss des Senats vom 09.08.2016, Az.: L 15 SF 160/16 E).

    Die Besetzung des Senats folgt der, wie sie im Beschluss über den Antrag gemäß § 4 Abs. 1 JVEG gegeben ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2012, Az.: III-2 Ws 228/12; Beschluss des Senats vom 09.08.2016, Az.: L 15 SF 160/16 E).

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2012 - 2 Ws 228/12

    Beschwerde, Kostenansatz, PKH, analoge Bewilligung

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16
    Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat dies im Beschluss vom 07.08.2012, Az.: 1 WS 293/12, der in Einklang mit dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 02.07.2012, Az.: III-2 Ws 228/12, 2 Ws 228/12, steht, für die vergleichbare Konstellation einer Erinnerung nach § 66 GKG wie folgt erläutert:.

    Der Senat schließt sich hierin der Auffassung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 2. Juli 2012 - 2 Ws 228/12, zitiert nach juris) an.

    Die Besetzung des Senats folgt der, wie sie im Beschluss über den Antrag gemäß § 4 Abs. 1 JVEG gegeben ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2012, Az.: III-2 Ws 228/12; Beschluss des Senats vom 09.08.2016, Az.: L 15 SF 160/16 E).

  • LSG Bayern, 30.07.2012 - L 15 SF 439/11

    Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren; Übernahme der Kosten

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16
    Mit der Frage, wann die gesetzliche Vermutung als widerlegt zu betrachten ist, hat sich der Senat eingehend in seinem Grundsatzbeschluss vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11, auseinander gesetzt.

    Die Anforderungen an die Prüfpflicht der Kostenbeamten sind dabei angesichts der gesetzlichen Vermutung nur sehr gering (vgl. Beschluss des Senats vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11).

  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung oder Vergütung kann daher auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (h.M., vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, JVEG, 26. Aufl. 2014, § 4, Rdnr. 12 - m. w. N.).

    Mit der Frage der Erstattung von Taxikosten hat sich der Senat in seinem Grundsatzbeschluss vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12, befasst und ist zu folgendem Ergebnis gekommen (vgl. auch Beschluss des Senats vom 04.11.2014, Az.: L 15 SF 198/14):.

  • LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SF 12/12

    Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung der

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16
    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).
  • LSG Bayern, 15.05.2014 - L 15 SF 118/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16
    Sofern die vom Zeugen bzw. Beteiligten angegebene Zeit nicht lebensfremd erscheint, wird sie daher regelmäßig der Entschädigung zugrunde zu legen sein (ständige Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschlüsse vom 15.05.2014, Az.: L 15 SF 118/14, und vom 18.02.2016, Az.: L 15 SF 208/15).
  • LSG Bayern, 08.04.2016 - L 15 SF 81/15

    Berichtigung einer Gerichtskostenfeststellung nach gerichtlicher Entscheidung

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16
    Zu berücksichtigen ist, dass im Sinn der Praktikabilität und Verwaltungsökonomie an die Prüfpflicht der Kostenbeamten und Kostenrichter keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (Leitgedanke der Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 08.04.2016, Az.: L 15 SF 81/15 B).
  • LSG Bayern, 18.02.2016 - L 15 SF 208/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16
    Sofern die vom Zeugen bzw. Beteiligten angegebene Zeit nicht lebensfremd erscheint, wird sie daher regelmäßig der Entschädigung zugrunde zu legen sein (ständige Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschlüsse vom 15.05.2014, Az.: L 15 SF 118/14, und vom 18.02.2016, Az.: L 15 SF 208/15).
  • LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16
    Von ersterem ist dann auszugehen, wenn ein Antragsteller im Antrag nichts angibt, was auf eine Zeitversäumnis hindeutet und nicht einmal durch Ankreuzen der entsprechenden Stelle im Antragsformular zu erkennen gibt, dass ihm eine Zeitversäumnis entstanden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).
  • LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12

    Begleitperson, Begutachtungstermin, Zeitversäumnis, Beförderungsmittel,

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16
    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).
  • LSG Bayern, 03.06.2014 - L 15 SF 402/13

    Voraussetzungen für die Erstattung von Kosten für eine Begleitperson

  • LSG Bayern, 01.08.2012 - L 15 SF 277/10

    Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Erstattung von

  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

  • LSG Bayern, 04.11.2014 - L 15 SF 198/14

    Übernachtungskosten

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 271/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren

  • VGH Bayern, 15.11.2004 - 24 C 04.2640
  • BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10

    Versagung von PKH für ein durch Vergleich im Erörterungstermin (§ 118 Abs 1 S 3

  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • OLG München, 28.12.1976 - 11 W 1611/76
  • OLG Celle, 07.08.2012 - 1 Ws 293/12

    Keine Prozesskostenhilfe im Verfahren über die Erinnerung des Angeklagten gegen

  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • KG, 19.05.1992 - 1 VA 1/92

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Justizverwaltungsverfahren nach dem

  • OLG Celle, 01.07.2020 - 4 StE 1/17

    Antrag auf allgemeine Zeugenerstattung umfasst auch Zeitversäumnis; Zumutbarkeit

    13 Denn die Entschädigung für Zeitversäumnis setzt keine finanzielle Einbuße durch die Heranziehung als Zeuge voraus (LSG Bayern, Beschluss vom 30. Juli 2012 - L 15 SF 439/11, BeckRS 2012, 72162; LSG Bayern, Urteil vom 24. November 2016 - L 15 RF31/16, BeckRS 2016, 74513).

    Vielmehr ist bereits ein eingetretener Verlust an Freizeit ausreichend, um einen Entschädigungsanspruch entstehen zu lassen (LSG Bayern, Urteil vom 24. November 2016 - L 15 RF31/16, BeckRS 2016, 74513; Binz , in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 20 JVEG Rn. 2).

    Zudem ist die Verwendung von Freizeit sehr vielgestaltig und steht sie im Belieben des Einzelnen, weshalb es weder dem Kostenbeamten noch dem Kostenrichter zusteht, die Wertigkeit der Freizeitgestaltung des Zeugens zu beurteilen (LSG Bayern, Urteil vom 24. November 2016 - L 15 RF31/16, BeckRS 2016, 74513).

    Es besteht vielmehr eine widerlegbare gesetzliche Vermutung dahingehend, dass ein Nachteil entstanden ist (LSG Bayern, Beschluss vom 30. Juli 2012 - L 15 SF 439/11, BeckRS 2012, 72162; LSG Bayern, Urteil vom 24. November 2016 - L 15 RF31/16, BeckRS 2016, 74513; Binz , in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 20 JVEG Rn. 2).

    Generell gilt, dass die Anforderungen an die Prüfungspflicht des Kostenbeamten und des Kostenrichters angesichts der gesetzlichen Vermutung für das Vorliegen eines Nachteils sehr gering sind (LSG Bayern, Beschluss vom 30. Juli 2012 - L 15 SF 439/11, BeckRS 2012, 72162; LSG Bayern, Urteil vom 24. November 2016 - L 15 RF31/16, BeckRS 2016, 74513).

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